(العربية) شراء العقارات

VERFAHREN ZUM KAUF VON IMMOBILIEN IN DER TÜRKEI FÜR AUSLÄNDER

Obwohl vieles beim Kauf einer Immobilie für türkische und nicht-türkische Staatsbürger gleich ist, sind einige Punkte selbstverständlich unterschiedlich. Daher zielt Memoshome in Alanya darauf ab, seine Kunden zu führen und es ihnen leicht zu machen.

1. RECHTSGRUNDLAGE:

Erläuternde Informationen zu Ländern und deren Bürger, die Immobilien in der Türkei kaufen können, erhalten Sie bei den türkischen Botschaften/Konsulaten im Ausland und der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster.

Käufer mit ausländischer Staatsangehörigkeit können im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen jede Art von Immobilie (Haus, Geschäftslokal, Grundstück, Land) erwerben.

Käufer mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die eine Immobilie ohne Bau (Grundstück, Feld) kaufen, müssen das Projekt innerhalb von 2 Jahren beim zuständigen Ministerium einreichen.

2. KAUFVERTRAGSFORMULAR:

Die geltenden türkischen Gesetze und Vorschriften besagen, dass die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie nur mit einer offiziellen Urkunde und einem Register möglich ist, die bei den Grundbuchämtern unterzeichnet werden.

Auch die Unterzeichnung eines „Kaufverpflichtungsvertrags“ durch einen Notar ist möglich. Das rechtliche Eigentum an der Immobilie geht jedoch nicht mit einer „Kaufverpflichtungsvereinbarung“ oder anderen Arten von Kaufverträgen über, die vor dem Notar unterzeichnet werden müssen.

3. ANWENDUNG DES VERFAHRENS:

Der Käufer sollte aus dem Land stammen, dessen Bürger in der Türkei Eigentum oder ein dingliches Recht erwerben können, und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

ANWENDUNG:

Der Grundstückseigentümer oder sein Bevollmächtigter sollte einen vorläufigen Antrag bei der Grundbuchdirektion stellen.

Falls der vorläufige Antrag unvollständig ist, wird die Akte aufbewahrt.

NOTWENDIGE DOKUMENTE:

  • Besitzurkunde oder Angaben zu Dorf/Bezirk, Block, Baugrundstück, Einfamilienhaus.
  • Ausweisdokument oder Reisepass (zusammen mit seiner Übersetzung).
  • „Dokument zum Immobilienwert“ von der zuständigen Gemeinde bereitstellen.
  • Obligatorische Erdbebenversicherung.
  • 1 Foto des Verkäufers, 2 Fotos des Käufers (Fotos innerhalb der letzten 6 Monate)
  • (Falls eine Seite kein Türkisch spricht) müssen beglaubigter Übersetzer und 2 Zeugen zur Verfügung stehen.
  • (Wenn die Vollmacht im Ausland erstellt wird) Das Original oder eine beglaubigte Kopie der Vollmacht und ihre genehmigte Übersetzung

ANGABEN ZUR IM AUSLAND ERSTELLTEN VOLLMACHT:

Vollmachten, die aus anderen Ländern erstellt werden, müssen einige Notwendigkeiten mit sich führen.

Wenn die Vollmacht in einer der türkischen Botschaften/Konsulate ausgestellt wird, ist der Fall einfacher, da die Vollmacht in türkischer Sprache vorliegt und von den türkischen Behörden dort versiegelt wird, sodass sie problemlos verwendet werden kann.

Falls die Vollmacht dort von einer ausländischen Behörde erstellt wird, muss die Vollmacht mit einer Apostille versehen und von einem offiziellen Übersetzer ins Türkische übersetzt werden.

Memoshome macht es Ihnen einfacher!